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Neujahr 2019

 

 

Neues Jahr, neue Regeln - das ändert sich 2019

  • Mindestlohn steigt 
    Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 um 42 Cent auf 9,19 Euro pro Stunde und im Jahr darauf noch einmal um 16 Cent. Der Mindestlohn gilt in allen Arbeitsbereichen und gleichermaßen für Rentner, Minijobber oder Saisonarbeiter. 
  • Wieder halb halb
    Ab dem 1. Januar 2019 werden die Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise der Rentenkasse bezahlt. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt unverändert.
  • Brückenteilzeit
    Wer seine Arbeitszeit nur für eine bestimmte Zeit verkürzen will, erhält ab 2019 ein Rückkehrrecht zu einer Vollzeitstelle. Die neue "Brückenteilzeit" greift für alle Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2019 einen Arbeitsvertrag in Teilzeit abschließen. Weitere wichtige Voraussetzung: Der Arbeitnehmer muss in einem Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern arbeiten. 
  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken
    Ab dem 1. Januar 2019 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens.
  • Mehr Kindergeld 
    Ab 1. Juli 2019 gibt es für jedes Kind pro Monat 10 Euro mehr. Für die ersten beiden Kinder bekommen die Eltern folglich 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro im Monat.
  • Aus für TAN-Listen bei Onlinebanking 
    Wer beim Onlinebanking bisher noch die auf Papier gedruckten Transaktionsnummern (TANs) verwendet, sollte sich bald umstellen. Denn ab dem 14. September 2019 verlieren die TAN-Papierlisten ihre Gültigkeit. 

Ich bin gerne für Sie da!

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Guido Dahm
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